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mcv:entleihregeln

Unterschiede

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mcv:entleihregeln [2017-05-26 00:32] – angelegt mkamcv:entleihregeln [2017-05-26 00:36] (aktuell) mka
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-====== Entleihregeln ====== +====== Die Regeln für den Mikrocontroller-Verleih ======
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-Für den Mikrocontroller-Verleih gelten ab 1.1.2005 die folgenden Entleihregeln: +
  
 Die Artikel des Mikrokontroller-Verleih der Forth-Gesellschaft können nur von Mitgliedern der Forth-Gesellschaft ausgeliehen werden. Die Artikel des Mikrokontroller-Verleih der Forth-Gesellschaft können nur von Mitgliedern der Forth-Gesellschaft ausgeliehen werden.
 Nichtmitglieder sollten eine Mitgliedschaft erwägen. Die Kits aus dem Verleih werden für 3 Monate entliehen. Nichtmitglieder sollten eine Mitgliedschaft erwägen. Die Kits aus dem Verleih werden für 3 Monate entliehen.
 Die Verleihfrist kann 3 mal um je 1 Monat verlängert werden, sofern keine Vorbestellung für das entliehende Kit vorliegt. Die Verleihfrist kann 3 mal um je 1 Monat verlängert werden, sofern keine Vorbestellung für das entliehende Kit vorliegt.
-Ausnahmeregelungen sind in begründeten Fällen möglich. Ziel dieser Regelung ist es das keine Kits irgendwo "verstauben", wenn diese in anderen Projekten benötigt werden.+Ausnahmeregelungen sind in begründeten Fällen möglich. Ziel dieser Regelung ist es das keine Kits irgendwo "verstauben", wenn diese in anderen Projekten benötigt werden.((Neufassung 1.1.2005))
  
 Ausleihanfragen bitte senden an mcv@forth-ev.de (Carsten Strotmann) Ausleihanfragen bitte senden an mcv@forth-ev.de (Carsten Strotmann)
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mcv/entleihregeln.1495751533.txt.gz · Zuletzt geändert: 2017-05-26 00:32 von mka